20.08.2025
Am 28. September 2025 hat die Thurgauer Bevölkerung das leicht revidierte Ruhetagsgesetz angenommen.
Fortan dürfen an den fünf hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Buss- und Bettag, Weihnachtstag) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden, sofern sie nicht dem Sinn der Feiertage widersprechen und sofern nicht mehr als 500 Personen teilnehmen. Das ist ein guter Kompromiss, der allen dient und der in den anderen Kantonen seit Jahren so praktiziert wird.
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